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Umsatzsteuer bei Bauleistungen

Bundes­minis­terium der Finanzen / Bonn

Schreiben des Bundes­minis­teriums der Finanzen vom 31.03.2004
(GZ: IV D1 – S 7279 – 107/04)

Thema: Umsatzsteuer bei Bauleistungen

Erweiterung der Steuer­schuldner­schaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf alle Umsätze, die unter das Grunderwer­bssteuer­gesetz fallen, und auf bestimmte Bauleistungen.

Umsatzsteuer bei Bauleistungen

 

Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Grunderwerb

Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHK)

Bereich Finanzen und Steuern (April 2004)

Thema: Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Grunderwerb (§ 13b UStG) – Merkblatt

Im Haushaltsbe­gleit­gesetz 2004 wird die Erweiterung der Steuer­schuldner­schaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) neu geregelt. Die Regelungen dienen der Bekämpfung des Umsatz­steuerbe­truges. Um zu verhindern, dass die Umsatzsteuer zwar an den Leistenden bezahlt, aber vom Leistenden nicht ans Finanzamt entrichtet wird, wird im § 13b UStG die Steuerschuld grundsätzlich auf den in der Regel inländischen und vorsteuerab­zugsbe­rech­tigten Leistungsempfänger verlagert.

Merkblatt Umsatz­steuer­schul­dumkehr

 

Neue Regeln für die Umsatzbe­steuerung von Bauleistungen

Zentral­verband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Abteilung Steuer- und Finanzpolitik (Februar 2004)

Thema: Umkehrung der Steuerschuld / Wichtige Informationen für Auftraggeber – Infor­mationsflyer

Der Auftraggeber sichert sich seinen Vorsteuerabzug. Denn wer bisher nicht nachweisen konnte, dass der beauftrage Bau- oder Subunter­nehmer tatsächlich existierte und seinen Steuer­pflichten nachgekommen ist, dem wurde vom Finanzamt der Vorsteuerabzug verwehrt.

ZDH – Infor­mationsflyer